Patienteninformation

Hier finden Sie die wichtigsten Infos für Ihren Therapieablauf.

 

Arztbesuch

Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie einen Verordnungsschein von Ihrem Haus- bzw. Facharzt (ausgenommen präventive Therapie). Auf diesem muss folgendes angegeben sein:

  • Diagnose
  • Indizierte Therapie (z.B. Physiotherapie (PT), manuelle Extension,…)
  • Anzahl der Behandlungen

Chefärztliche Bewilligung

Um nach der Behandlung einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet zu bekommen, ist es notwendig, dass Sie den Verordnungsschein VOR Therapiebeginn bei Ihrer zuständigen Kasse bewilligen lassen.

Das Einholen der Bewilligung übernehmen wir bei Bedarf gerne für Sie.

Behandlungstermine

Bitte rufen Sie uns zur Vereinbarung des Ersttermines einfach an oder schreiben Sie uns ein Email. Alle weiteren Informationen und Termine erfahren Sie nach der ersten Einheit, da die Therapiesequenzen von der jeweiligen Diagnose abhängen.

Physiotherapeutischer Prozess

Auf Grundlage der Befunderhebung und Erstellung der physiotherapeutischen Diagnose vereinbaren wir gemeinsam das individuelle Therapieziel und erstellen einen Behandlungsplan. Dieser wird durch den fortlaufenden Wiederbefund (=Überprüfung des Behandlungserfolges) zu Beginn jeder Sitzung entsprechend angepasst, abgeändert oder forciert.

Kosten und Kostenrückerstattung

Die Kosten für eine physiotherapeutische Behandlung variieren nach der Dauer der Behandlung sowie der Behandlungsart. Gerne geben wir Ihnen telefonisch bzw. bei der ersten Therapie unsere Tarife bekannt. Die gesamten Behandlungskosten zahlen Sie bei uns in bar oder mit Erlagschein und erhalten dafür eine Rechnung. Gemeinsam mit dem Antrag auf Kostenrückerstattung reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten einen Teil der Therapiekosten vergütet.

> Download: Antrag auf Kostenrückerstattung

Prävention

Bei präventiven Maßnahmen ist keine ärztliche Verordnung notwendig, da die Kosten für die Behandlung selbst zu entrichten sind.